Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblowing) und die Beteiligungsrechte des Betriebsrates

Datum: 21.02.24 - 22.02.24
Anmeldeschluss: 01.02.24
Seminar-Nr.: 1603
Veranstaltungsort: Bremen
Kategorien:

Beschreibung

Am 2. Juli 2023 ist nach etlichen Anläufen grünes Licht für das Hinweisgeberschutzgesetz gegeben worden. Verspätet hatte die Bundesregierung die EU Richtlinie (2019/1937) umgesetzt.

Dies hat weitgehende Auswirkungen für die ArbeitgeberInnen, aber auch für die Betriebsräte: in Betrieben mit mindestens 50 Arbeitnehmenden muss eine interne „Meldestelle“ eingerichtet werden. Bei bis zu 249 Mitarbeitenden gilt eine Übergangsregelung, nach der sie erst bis zum 17. Dezember 2023 eingeführt werden muss.

Daraus ergibt sich eine umfangreiche Beteiligung der Betriebsräte. Dies gilt nicht nur für die Informationsrechte nach § 80 Abs. 2 BetrVG, sondern auch für die Mitbestimmungsrechte, die bereits jetzt umstritten sind.

Darüber hinaus sollen die Betriebsräte darüber informiert sein, wie das so genannte Whistleblowing entstanden ist, wie weit der Schutz für Whistleblower geht, was sich gegenüber der bisherigen Rechtslage geändert hat und wie mit Compliance-Regelungen, die solche Fragen häufig ebenfalls einschließen, umzugehen ist. Insbesonders dann, wenn sie von der ausländischen Konzernmutter vorgegeben wurden.

Ob der Betriebsrat zuständig ist oder gegebenenfalls der Gesamtbetriebsrat, ist ebenfalls zu erörtern.

Wesentliche Seminarinhalte

  • Die Entwicklungsgeschichte des neuen Whistleblowinggesetzes
    • Was wird unter Whistleblowing verstanden?
  • Inhalte des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes – wie werden hinweisgebende Personen (Arbeitnehmer- Innen) geschützt?
    • die Einführung eines Meldesystems, welche Pflichten hat der Arbeitgeber – die Informationsrechte des Betriebsrates
    • die Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einrichtung eines Meldesystems und der Gesetzesvorbehalt des § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG
    • Mitbestimmung bei der Einrichtung einer digitalen Meldestelle
    • Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Besetzung der Meldestelle
    • Mitbestimmungsrechte bei Schulungsmaßnahmen
    • Zuständigkeit des Betriebsrates bzw. des Gesamtbetriebsrates

Seminargebühr:

475- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

Seminaranmeldung

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