Anmeldeschluss: 21.11.24
Seminar-Nr.: 1638
Veranstaltungsort: Bremen
Kategorien:
Beschreibung
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz hat mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz von 2021 Eingang in das Betriebsverfassungsgesetz gefunden.
Wird im Betrieb künstliche Intelligenz eingesetzt, hat der Betriebsrat ohne nähere Prüfung der Erforderlichkeit Anspruch auf einen Sachverständigen. Dies trägt der Situation Rechnung, dass der Einsatz von KI von hoher Komplexität ist und der Betriebsrat einer sachverständigen Unterstützung bedarf. Anwendungsfelder von KI in der Arbeitswelt sind etwa die Bereiche der Automatisierung, Qualitätskontrolle, Maschinenwartung, die Personalisierung des Kundendienstes, Bewerberanalysen und die Entwicklung datenbasierter Geschäftsmodelle.
All das kann Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach § 87 Nr. 6 BetrVG auslösen. Es ergeben sich Aufgabenstellungen im Bereich der Gestaltung von Arbeitsplätzen, bei der Beschäftigungssicherung und bei der Berufsausbildung.
Ob künstliche Intelligenz zur Unterstützung der Betriebsratsarbeit gewonnen werden kann (Chat GPT) ist ein weiterer Punkt, der in dem Seminar behandelt werden soll.
Daneben sind Ansprüche des Betriebsrates auf Datenbanken im Arbeitsrecht (Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der jeweiligen anderen Untergerichte) zu besprechen.
Wesentliche Seminarinhalte
- Die Gesetzgebung bezüglich künstlicher Intelligenz auf der Ebene der europäischen Union:
- wo hat das Problem der künstlichen Intelligenz Eingang in das Betriebsverfassungsrecht gefunden?
- wie ist künstliche Intelligenz zu definieren?
- auf welchen Feldern wird künstliche Intelligenz eingesetzt werden?
- welche datenschutzrechtlichen Probleme gibt es beim Einsatz von
künstlicher Intelligenz? - welche Probleme entstehen mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz?
- welche Chancen ergeben sich aus dem Einsatz von künstlicher Intelligenz?
- Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates.
- Regelungen durch Betriebsvereinbarungen hinsichtlich des Einsatzes künstlicher Intelligenz
Seminargebühr:
475,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale