Die besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen finden sich nunmehr im Sozialgesetzbuch IX, § 151 ff. Von besonderer Bedeutung für die Rechte schwerbehinderter Menschen sind die gesetzlich festgelegten Arbeitgeberpflichten (§ 164 SGB IX).
Die Arbeitgeber haben danach sicherzustellen, dass schwerbehinderte Menschen eine möglichst dauerhafte behinderungsgerechte Beschäftigung finden können.
Zu dieser Vorschrift ist eine umfangreiche Rechtsprechung ergangen, die im Einzelnen im Seminar erörtert wird. Dies betrifft insbesondere auch den von der Rechtsprechung anerkannten Anspruch schwerbehinderter Menschen auf Wiedereingliederung.
Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind jetzt in § 178 SGB IX geregelt. Als neue wichtige Aufgabe kommt die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor einer beabsichtigten Kündigung eines schwerbehinderten Menschen hinzu. Die Kündigung ist ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung unwirksam.
Das Seminar wird sich im Einzelnen mit den Rechten der Schwerbehindertenvertretung, ihrem Verhältnis zu den Betriebsräten und den individuellen Rechten der einzelnen schwerbehinderten Arbeitnehmer beschäftigen.
Es vermittelt den Schwerbehindertenvertretern sowie allen interessierten Betriebsräten die rechtlichen Kenntnisse, die für eine erfolgreiche Vertretung von Schwerbehinderten erforderlich sind.
Wesentliche Seminarinhalte
Die geschichtliche Entwicklung des Schwerbehindertenrechtes
Die Situation schwerbehinderter Menschen in der Arbeitswelt
Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen Stellen
Arbeitgeber
Arbeitsrecht für Schwerbehinderte
Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung
Feststellung/Kenntnis der Schwerbehinderung
Urlaub
Anspruch auf Teilzeit
Beantragung von Mitteln
Betriebliches Eingliederungsmanagement – Einzelfall und Integrationsvereinbarung
Beendigung des Arbeitsvertrages
- besondere Altersgrenzen
- besonderer Kündigungsschutz
Besonderer Schutz von Schwerbehindertenvertretern
Besonderer Kündigungsschutz von Schwerbehindertenvertretern
Versammlung der Schwerbehinderten
Seminargebühr: 635,00 € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale im Dorint City Hotel (ohne Übernachtung 180,00 €, Übernachtung Halbpension 418,00 € inkl. MwSt., Vollpension gegen Aufpreis)
Termin
09.12.2020 bis 11.12.2020
Anmeldeschluss: 23.11.2020
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 1240