Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz
Wie steht es um die Meinungsfreiheit im Arbeitsrecht? Dürfen sich Arbeitnehmer und Betriebsräte an externe Stellen wenden und Missstände im Unternehmen mitteilen und anzeigen?
Hierzu werden im Seminar die wesentlichen Leitlinien der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dargestellt, die einen weitgehenden Schutz für „Whistleblower“ (Hinweisgeber) mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit in Europa für Arbeitnehmer und Betriebsräte begründen. Denn die allermeisten Skandale (Dieselaffäre, Geschäfte der Deutschen Bank und viele andere große und kleine Skandale) wären ohne auskunftsbereite Mitarbeiter nicht aufgedeckt worden! Whistleblower, die Straftaten oder Missstände im Unternehmen aufdecken, tun dies im Interesse der Öffentlichkeit oder der Mitarbeiter und müssen dafür mit Jobverlust, Vergeltung, Verbannung und sonstigen rechtlichen und finanziellen Nachteilen rechnen.
Seit April 2019 ist nun das Geschäftsgeheimnisgesetz in Kraft, das für Hinweisgeber und auch für Betriebsräte arbeitsrechtliche Regelungen enthält. Diese Neuregelungen werden vielfach kritisiert, da sie keinen ausreichenden Schutz für Hinweisgeber und Betriebsräte enthalten, sondern vielmehr die Rechte der Arbeitgeber vor Hinweisgebern stärken.
Ebenso wird in dem Seminar auf die unterschiedlichen Compliance Vereinbarungen in den Unternehmen eingegangen, die ebenfalls die Zielsetzung enthalten, unethisches oder rechtswidriges Verhalten zu regeln. Derartige Compliance Regelungen unterliegen vielfältigen Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats, die in diesem Zusammenhang erörtert werden.
Wesentliche Seminarinhalte
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Meinungsfreiheit
Neuregelungen des Geschäftsgeheimnisgesetzes
- Definition Geschäftsgeheimnis und Auswirkungen für den Betriebsrat
- Ausnahmeregelungen für Hinweisgeber und die Rolle des Betriebsrats
Compliance Vereinbarungen in Unternehmen
- Was sind Compliance Vereinbarungen und welche Unternehmen müssen Compliance durchführen?
- Welche Inhalte haben Compliance Vereinbarungen?
- Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat nach § 87 Abs.1. BetrVG
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale im Steigenberger Hotel (ohne Übernachtung 126,00 €, Übernachtung Halbpension 245,00 € inkl. MwSt., Vollpension gegen Aufpreis)
Termin
08.06.2020 bis 09.06.2020
Anmeldeschluss: 25.05.2020
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 1216