Wie informiert und kommuniziert der Betriebsrat?
Es ist keine Phrase, dass die Anforderungen an die Betriebsräte immer komplexer werden. Sie werden konfrontiert mit Outsourcing, Betriebsänderungen, Kauf und Verkauf von Unternehmen sowie umfassenden Veränderungen der IT-Systeme.
Es kostet viel Arbeit und Kraft, sich auf die neuen Themen einzustellen und den Arbeitgebern möglichst auf Augenhöhe Paroli zu bieten.
Wir fragen: Wie vermitteln Betriebsräte die neuen Problemstellungen, Fragen und Ergebnisse ihrer Arbeit in die Belegschaft hinein? Vor lauter Arbeit gerät dieses Problem zwar nicht in Vergessenheit, aber es bleibt nicht viel Kraft übrig, um die Belegschaft auf dem neuesten Stand der Betriebsratsarbeit zu halten.
Dieses Defizit kann ins Auge gehen. In der Belegschaft entsteht die Vorstellung: Der Betriebsrat sieht die Probleme nicht, „wahrscheinlich trinken die auf ihren Sitzungen nur Kaffee“.
Der Arbeitgeber nutzt die mangelnde Informiertheit und versucht, die Belegschaft gegen den Betriebsrat aufzuwiegeln.
Unser Seminar setzt sich intensiv mit der Frage auseinander, wie der Betriebsrat sowohl innerhalb des Gremiums, als auch gegenüber der Belegschaft kommuniziert und diese gesetzlich erforderliche Aufgabe erfüllt; wie hat Kommunikation im Rahmen des BetrVG notwendigerweise stattzufinden.
Wesentliche Seminarinhalte
Die Grundlagen strategischer Kommunikation für Betriebsräte
- Die Unterscheidung zwischen interner und externer Kommunikation
- Die Entwicklung von Kommunikationszielen und die Unterschiedlichkeit von Zielgruppen
- Musterbeispiele für Kommunikationsstärken und -schwächen
Grenzen der Kommunikation außerhalb des Gremiums
- Geheimhaltungspflicht von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
- Pflichten nach § 74 Abs. 2 BetrVG
- Datenschutz betroffener Arbeitnehmer
Die Kommunikation mit der Belegschaft
- Von der Schwierigkeit, Erfolge innovativ in die Belegschaft zu vermitteln
- Kommunikation und die Waffengleichheit mit dem Arbeitgeber
- Wie gestalten wir Betriebs- und Abteilungsversammlungen gemäß §§ 42,43 BetrVG interessant und vorwärtsweisend. Vorbereitung und rechtliche Rahmenbedingungen
- Sind Sprechstunden gemäß § 39 BetrVG zeitgemäß, wie können sie gestaltet werden
- Impulse für die Betriebsratspraxis
- Nutzung des innerbetrieblichen Informations- und Kommunikationssystems (Intranet)
- Implementierung einer betriebsratseigenen Homepage
- Nutzung des E-Mail-Systems zur innerbetrieblichen Kommunikation
- Herausgabe einer Betriebsratszeitung
Die Kommunikation nach außen
- Möglichkeiten des Betriebsrats extern zu kommunizieren (z. B. Presse, Politik …)
Seminargebühr: 635,00 € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale im Designhotel Überfluss (ohne Übernachtung 171,00 €, Übernachtung Halbpension 429,00 € inkl. MwSt., Vollpension gegen Aufpreis)
Termin
15.06.2020 bis 17.06.2020
Anmeldeschluss: 29.05.2020
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 1218