Befristungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge beenden die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer und es stellt sich die Frage, welche Rechte der Betriebsrat im Einzelnen hat und wie er die Beschäftigten beratend wirksam unterstützen kann.
Dabei sind natürlich im Falle von Kündigungen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu beachten und taktisch gut zu nutzen, weshalb der Betriebsrat die Grundfragen des Kündigungsschutzes für die Arbeitnehmer gut kennen muss.
In der Praxis spielen jedoch auch Aufhebungsverträge eine große Rolle. Auch hier muss der Betriebsrat für die Arbeitnehmer die Rechtsprechung gut kennen und sie unterstützen können.
Erweitert wurden auch die Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Falle der Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern, die ebenfalls erläutert werden.
Ergänzend werden Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch durch den Besuch eines Verhandlungstages bei einem Arbeitsgericht abgerundet werden.
Wesentliche Seminarinhalte
Befristung von Arbeitsverträgen
- Wann sind befristete Verträge zulässig?
- Was ist das Anschlussverbot im Befristungsrecht?
- Kettenbefristungen und deren Zulässigkeit
- Wie kann der Betriebsrat reagieren?
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung
- Die ordentliche und außerordentliche Kündigung
- Die Änderungskündigung: Wann sind Änderungskündigungen zulässig?
- Der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer und die Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung – Neuregelung!
- Der Sonderkündigungsschutz für Mütter, Personen in Eltern- und Pflegezeit
- Sonderkündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter
- Kündigungsschutz für Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz?
- Verhaltensbedingte, krankheitsbedingte und betriebsbedingte Kündigungen
- Was ist bei Abmahnungen zu beachten?
- Beteiligungsverfahren des Betriebsrats
Der Aufhebungsvertrag
Arbeitspapiere, Zeugnisse
Seminargebühr: 955,00 € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale im Radisson blu Hotel (ohne Übernachtung 285,00 €, Übernachtung Halbpension 801,00 € inkl. MwSt., Vollpension gegen Aufpreis)
Termin
23.03.2020 bis 27.03.2020
Anmeldeschluss: 05.03.2020
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 1208