Teil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist auch das so- genannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), welches im SGB IX gesetzlich fundiert ist.
Das BEM-Verfahren ist bei längeren Ausfallzeiten wegen Arbeitsunfähigkeit mit dem Ziel zu Wiederherstellung, Erhalt und Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von erkrankten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorgeschrieben. Es stellt somit auch eines der wichtigsten Mitbestimmungsfelder zum Schutz der Beschäftigten dar.
Dieses Seminar dient dem Einstieg in dieses Thema. Dabei werden nicht nur die gesetzlichen Grundlagen des BEM sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats dargestellt, sondern insbesondere auch Handlungsmöglichkeiten mit praktischem Bezug.
Wesentliche Seminarinhalte
Gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen des BEM
Sinn und Zweck des BEM
Die am BEM-Verfahren beteiligten Stellen
BEM und Kündigungsschutz
Beteiligung des Betriebsrats sowie der Schwerbehindertenvertretung
Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Zif. 1, 7 BetrVG
Eckpunkte der Betriebsvereinbarung
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale im Dorint City Hotel (ohne Übernachtung 120,00 €, Übernachtung Halbpension 239,00 € inkl. MwSt., Vollpension gegen Aufpreis)
Termin
16.09.2020 bis 17.09.2020
Anmeldeschluss: 31.08.2020
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 1226