Die Arbeitszeit gehört zu den zentralen Mitbestimmungskompetenzen des Betriebsrats (§ 87 (1) Nr. 2,3 BetrVG).
Das Mitbestimmungsrecht erfasst sowohl die Lage der Arbeitszeit als auch Regelungen zu Mehrarbeit (Überstunden), Arbeitszeitkonten und einzelnen Arbeitszeitmodellen (Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit, Dienstplänen, Schichtmodellen).
Die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage unterliegt ebenfalls dem Mitbestimmungsrecht.
Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14.05.2019 hat insbesondere das Problem der Arbeitszeiterfassung erheblich an Aktualität gewonnen. Der Europäische Gerichtshof verlangt jetzt vom Arbeitgeber die Schaffung eines objektiven und verlässlichen Systems zur Arbeitszeiterfassung.
Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Betriebsrat ein Initiativrecht zur Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems hat. Die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung betrifft alle Arbeitszeitmodelle, auch die Vertrauensarbeitszeit.
Von erheblicher Bedeutung wird auch die Frage sein, inwieweit sich daraus die rechtliche Situation für den Arbeitnehmer bei der Geltendmachung von Überstunden/Mehrarbeit in Zukunft verbessert.
Diese Fragen sowie weitere rechtliche Problemstellungen werden neben praktischen Tipps für die Umsetzung in dem Seminar behandelt und die Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat im Einzelnen erörtert.
Wesentliche Seminarinhalte
Arbeitszeit allgemein
- Gesetzliche Vorgaben
- Verhältnis der Arbeitszeitregelungen im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung und im Tarifvertrag
Was ist Arbeitszeit?
- Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
- Ruhepausen, Ruhezeiten und Arbeitsunterbrechungen
- Wegezeiten und Dienstreisen
- Verschiedene Arbeitszeitmodelle
- Überstunden und Mehrarbeit
Mitbestimmung und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
- Dauer und Lage der Pausen
- Ableistung oder Duldung von Mehrarbeit
- Anordnung von Kurzarbeit
- Veränderung des Arbeitszeitmodells
- Einführung/Abschaffung von Arbeitszeitkonten
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Betriebs- und unternehmensinterne Handlungsmöglichkeiten
- Gerichtliche Durchsetzung der Mitbestimmung
- Durchführung von Einigungsstellenverfahren
Seminargebühr: 635,00 € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale im Courtyard by Marriott (ohne Übernachtung 180,00 €, Übernachtung Halbpension 418,00 € inkl. MwSt., Vollpension gegen Aufpreis)
Termin
01.07.2020 bis 03.07.2020
Anmeldeschluss: 15.06.2020
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 1220