Eine Vielzahl von Betriebsratsmitgliedern, häufig die Vorsitzenden der Gremien, sind in Personalunion auch Arbeitnehmervertreter im fakultativen oder obligatorischen Aufsichtsrat des Unternehmens.
Sie sind zum einen als Aufsichtsratsmitglied gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere auch der umfassenden Verschwiegenheitspflicht, unterworfen. Andererseits sind sie als Mitglied der Arbeitnehmervertretungsgremien selbstverständlich gegenüber diesen und gegebenenfalls auch gegenüber den Mitarbeitern, die sie in diese Position gewählt haben, in bestimmten Situationen auskunfts- und rechenschaftspflichtig.
Dies bedeutet häufig für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ein „Wandeln auf einem schmalen Grat“. Sie müssen einerseits ihre Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen, andererseits auch gegenüber den Gremien und den Mitarbeitern, erfüllen.
Das vorliegende Seminar gibt einen intensiven Überblick der in diesem Zusammenhang bestehenden Rechte und Pflichten unter besonderer Berücksichtigung der dazu ergangenen aktuellen Rechtsprechung.
Wesentliche Seminarinhalte
Geltungsbereich der Gesetze mit Arbeitnehmervertretungen in den Aufsichtsräten
Verfahrens- und Organisationsrechte des Aufsichtsrates
Die laufenden Aufsichtsratssitzungen
Arbeitnehmervorbesprechungen
Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen
Willensbildung und Zustandekommen von Beschlüssen
Informations-, Kontroll- und Gestaltungsrechte der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Informationsrechte der betrieblichen Interessenvertretung gegenüber den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat
Durchsetzung der Rechte
Information durch die Gesellschafterversammlung
Verschwiegenheitspflicht
Vergütung und Aufwendungsersatz
Kündigungsschutz
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale im Atlantic Hotel Airport (ohne Übernachtung 120,00 €, Übernachtung Halbpension 239,00 € inkl. MwSt., Vollpension gegen Aufpreis)
Termin
10.06.2020 bis 11.06.2020
Anmeldeschluss: 26.05.2020
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 1217