Was dürfen Vorgesetzte? (Seminar 1538)

Diese Frage stellen sich täglich viele ArbeitnehmerInnen: Vielfach fühlen sie sich schlecht und ungerecht behandelt, werden von Vorgesetzten geschnitten, erhalten keine Informationen und werden sogar beschimpft.

Der Betriebsrat wird mit der Frage konfrontiert, ob er irgendetwas dagegen unternehmen kann. Da er die Aufgabe hat, die Persönlichkeitsrechte der ArbeitnehmerInnen besonders zu schützen, muss er die Rechtsprechung zur Frage der Ausübung der Weisungsrechte kennen und auch die eigenen Handlungs­möglichkeiten, die sich aus dem Betriebsverfassungsrecht ergeben. Diese Verpflichtung besteht auch im Hinblick auf die Gleichbehandlung verschiedener Personen- und Beschäftigtengruppen im Betrieb.

Aus diesem Grund muss der Betriebsrat die Einrichtung einer besonderen Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Betrieb einfordern und auch die Möglichkeiten nutzen, die ihm im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus muss der Betriebsrat im Falle des Mobbings durch Vorgesetzte einschreiten, um die Arbeitnehmerin / den Arbeitnehmer vor willkürlicher Behandlung zu schützen. Daraus ergeben sich vielfältige Anforderungen für den Betriebsrat.

Wesentliche Seminarinhalte

Weisungsrechte des Arbeitgebers / der Arbeitgeberin und Gleichbehandlung im Betrieb

  • Schranken der Weisungsrechte
  • Direktionsrecht nach § 106 GewO

Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Der Grundsatz der Behandlung der Arbeitnehmer nach Recht und Billigkeit
  • Gleichbehandlung von Gruppen im Betrieb
  • Die absoluten Differenzierungsverbote nach dem AGG
  • Belästigungen und Demütigungen im Betrieb
  • Rechtsprechung zur Gesprächsführung der Vorgesetzten mit den Arbeitnehmern / Arbeitnehmerinnen
  • Fürsorgepflicht des Arbeitgebers / der Arbeitgeberin bei Belästigungen und Demütigungen durch andere Beschäftigte oder durch Kunden

Ungleichbehandlung der ArbeitnehmerInnen

Rechte einzelner ArbeitnehmerInnen und Aufgaben des Betriebsrats zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte

  • Unterrichtungs- und Erörterungspflichten des Arbeitgebers / der Arbeitgeberin
  • Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin
  • Grundsätze der Führung von Personalakten
  • Einsichtnahme in die Personalakte und worauf der Betriebsrat achten sollte
  • Beschwerderechte nach dem AGG
  • Leistungsverweigerungsrechte nach dem AGG

Durchführung des Beschwerdeverfahrens nach §§ 84, 85 BetrVG und § 13 AGG

  • Anforderungen an den Beschwerdegegenstand
  • Beschwerden über Vorgesetzte und andere ArbeitnehmerInnen
  • Besonderheiten der Beschwerde über gerichtlich einklagbare Ansprüche
  • Einigungsstellenverfahren zur Abhilfe von Beschwerden
  • Betriebsvereinbarungen zum Schutz besonderer Gruppen im Betrieb

Seminargebühr: 475,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

Termin


20.11.2023 bis­ 21.11.2023
Anmeldeschluss: 02.11.2023
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 1538

Anmeldung

Teilnehmerinnen / Teilnehmer:

 
  Teilnehmer 1: Teilnehmer 2:
Anrede
Name, Vorname
 
Übernachtung im Hotel:
 
wenn ja, Anreisetag:
 
  Teilnehmer 3: Teilnehmer 4:
Anrede
Name, Vorname
 
Übernachtung im Hotel:
 
wenn ja, Anreistetag:
 

Betriebsadresse:

(bitte vollständig angeben)
 
Anrede
Name, Vorname
Strasse
Plz - Ort
Telefon
E-mail
 
Anzahl der BR-Mitglieder: 
 

Betriebsrat:

 
E-mail
Telefon
Fax
 
Sonstiges



Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der RABe Seminargesellschaft sind mir/uns bekannt und wir erkennen diese an.
Ohne Anerkennung der AGB kann das Anmeldeformular nicht versendet werden.