Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements – BEM (Seminar 1528)

Teil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist auch das so- genannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), welches im SGB IX gesetzlich fundiert ist.

Das BEM-Verfahren ist bei längeren Ausfallzeiten wegen Arbeitsunfähigkeit mit dem Ziel zu Wiederherstellung, Erhalt und Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von erkrankten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorgeschrieben. Es stellt somit auch eines der wichtigsten Mitbestimmungsfelder zum Schutz der Beschäftigten dar.

Dieses Seminar dient dem Einstieg in dieses Thema. Dabei werden nicht nur die gesetzlichen Grundlagen des BEM sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats dargestellt, sondern insbesondere auch Handlungsmöglichkeiten mit praktischem Bezug.

Wesentliche Seminarinhalte

Gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen des BEM

Sinn und Zweck des BEM

Die am BEM-Verfahren beteiligten Stellen

BEM und Kündigungsschutz

Beteiligung des Betriebsrats sowie der Schwerbehindertenvertretung

Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Zif. 1, 7 BetrVG

Eckpunkte der Betriebsvereinbarung

Seminargebühr: 475,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

Termin


18.09.2023 bis­ 19.09.2023
Anmeldeschluss: 01.09.2023
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 1528

Anmeldung

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