Teil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist auch das so- genannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), welches im SGB IX gesetzlich fundiert ist.
Das BEM-Verfahren ist bei längeren Ausfallzeiten wegen Arbeitsunfähigkeit mit dem Ziel zu Wiederherstellung, Erhalt und Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von erkrankten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorgeschrieben. Es stellt somit auch eines der wichtigsten Mitbestimmungsfelder zum Schutz der Beschäftigten dar.
Dieses Seminar dient dem Einstieg in dieses Thema. Dabei werden nicht nur die gesetzlichen Grundlagen des BEM sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats dargestellt, sondern insbesondere auch Handlungsmöglichkeiten mit praktischem Bezug.
Wesentliche Seminarinhalte
Gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen des BEM
Sinn und Zweck des BEM
Die am BEM-Verfahren beteiligten Stellen
BEM und Kündigungsschutz
Beteiligung des Betriebsrats sowie der Schwerbehindertenvertretung
Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Zif. 1, 7 BetrVG
Eckpunkte der Betriebsvereinbarung
Seminargebühr: 475,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
Termin
18.09.2023 bis 19.09.2023
Anmeldeschluss: 01.09.2023
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 1528