Die Einigungsstelle (Seminar 1534)

Dieses Seminar dient zur Vertiefung einer der wichtigsten betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen: das Recht der Einigungsstelle.

Letztlich ist die Einigungsstelle das entscheidende betriebsverfassungsrechtliche Gremium, das in allen erzwingbaren Mitbestimmungs­ragen, also insbesondere dem Mitbestimmungskatalog nach § 87 BetrVG eine abschließende Regelung zwischen  Arbeitgeber und Betriebsrat erzwingen kann.

Diese Zuweisung der Lösung von Konflikten an eine Stelle außerhalb der staatlichen Gerichte hat in Deutschland eine lange Tradition. Seit Inkrafttreten des geltenden Betriebsverfas­sungsgesetzes ist die Einigungsstelle die alleinige Einrichtung einer betrieblichen Schlichtung und hat damit herausragende Bedeutung.

Viele Betriebsräte haben keinerlei Erfahrung mit den Möglichkeiten und Kompetenzen der Einigungsstelle. Für sie ist die Einigungsstelle das unbekannte Wesen. Es gibt eine Vielzahl von taktischen und auch strategischen Problemen bei der Einrichtung und Durchführung von Einigungsstellen.

Dieses Seminar soll nicht nur genauen Überblick geben, in welchen Fällen Einigungsstellen überhaupt möglich sind, sondern gleichzeitig alle praktischen Fragen, die mit der Einrichtung und Durchführung von Einigungsstellenverfahren verbunden sind, erörtern. Dies gilt nicht nur für den Mitbestimmungskatalog des § 87 BetrVG, sondern auch für Einigungsstellenverfahren im Zusammenhang mit der beruflichen Bildung, dem Wirtschaftsausschuss und insbesondere den Einigungsstellen bei Interessenausgleich und Sozialplan 

Wesentliche Seminarinhalte

  • die Bildung der Einigungsstelle
  • die Anrufung der Einigungsstelle
  • das freiwillige Einigungsstellenverfahren
  • das erzwingbare Einigungsstellenverfahren
  • die einvernehmliche Einsetzung der Einigungsstelle
  • die gerichtliche Einsetzung der Einigungsstelle gemäß § 100 ArbGG
  • Durchführung des Einsetzungsverfahrens vor dem Arbeitsgericht
  • die Problematik der verkürzten Fristen
  • die sogenannte offensichtliche Unzuständigkeit gemäß § 100 ArbGG
  • Wie soll sich die Einigungsstelle zusammensetzen und wer bestimmt darüber?
  • die / der Einigungsstellenvorsitzende
  • die Rolle der EinigungsstellenbeisitzerInnen
  • Wie läuft ein Einigungsstellenverfahren praktisch ab?
  • Wie kommt eine Entscheidung einer Einigungsstelle zustande?
  • Was verstehen wir unter dem Spruch einer Einigungsstelle?
  • Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es zur Überprüfung des Einigungsstellenspruchs?
  • die Anfechtung des Einigungsstellenspruchs
  • die Kosten der Einigungsstelle
  • Behandlung im Einzelnen sämtlicher Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz, die eine Einigungsstellenmöglichkeit bieten

Empfohlen wird dieses Seminar insbesondere für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und geschäftsführende Betriebsratsmitglieder in Betriebsausschüssen.

Seminargebühr: 475,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

Termin


02.11.2023 bis­ 03.11.2023
Anmeldeschluss: 17.10.2023
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 1534

Anmeldung

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