Das Geschäftsgeheimnisgesetz (Seminar 1543)

Maulkorb oder Meinungsfreiheit?

Wie steht es um die Meinungsfreiheit im Arbeitsrecht? Dürfen sich ArbeitnehmerInnen und Betriebsratsmitglieder an externe Stellen wenden und Missstände im Unternehmen mitteilen und anzeigen?

Hierzu werden im Seminar die wesentlichen Leitlinien der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dargestellt, die einen weitgehenden Schutz für „Whistleblower“ (Hinweisgeber) mit dem Grund­recht der Meinungs­freiheit in Europa für ArbeitnehmerInnen und Betriebsratsmitglieder begründen. Denn die allermeisten Skandale (Dieselaffäre, Geschäfte der Deutschen Bank und viele andere große und kleine Skandale) wären ohne auskunftsbereite MitarbeiterInnen nicht aufgedeckt worden! Whistleblower, die Straftaten oder Missstände im Unternehmen aufdecken, tun dies im Interesse der Öffentlichkeit oder der MitarbeiterInnen und müssen dafür mit Jobverlust, Vergeltung, Verbannung und sonstigen rechtlichen und finanziellen Nachteilen rechnen.

Seit April 2019 ist das Geschäftsgeheimnisgesetz in Kraft, das für HinweisgeberInnen und auch für Betriebsratsmitglieder arbeitsrechtliche Regelungen enthält. Diese Regelungen werden vielfach kritisiert, da sie keinen ausreichenden Schutz enthalten, sondern vielmehr die Rechte der ArbeitgeberInnen stärken.

Ebenso wird in dem Seminar auf die unterschiedlichen Compliance Vereinbarungen in den Unternehmen eingegangen, die ebenfalls die Zielsetzung enthalten, unethisches oder rechtswidriges Verhalten zu regeln. Derartige Compliance Regelungen unterliegen vielfältigen Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats, die in diesem Zusammenhang erörtert werden.

Wesentliche Seminarinhalte

Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Meinungsfreiheit

Neuregelungen des Geschäftsgeheimnis­gesetzes

  • Definition Geschäftsgeheimnis und Auswirkungen für den Betriebsrat
  • Ausnahmeregelungen für HinweisgeberInnen und die Rolle des Betriebsrats

Compliance Vereinbarungen in Unternehmen

  • Was sind Compliance Vereinbarungen und welche Unternehmen müssen Compliance durchführen?
  • Welche Inhalte haben Compliance Vereinbarungen?
  • Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat nach § 87 Abs.1. BetrVG?

Seminargebühr: 475,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

Termin


18.12.2023 bis­ 19.12.2023
Anmeldeschluss: 30.11.2023
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 1543

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