Betriebsverfassungsrecht IV – Grundlagenschulung (Seminar 1512)

Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Dieses Seminar widmet sich dem letzten Abschnitt des Betriebsverfassungsgesetzes, und zwar der Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Eine genaue Kenntnis der Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten ist von besonderer Bedeutung.

Dabei wird das Thema der Betriebsänderung behandelt, da dies notwendige Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan auslöst.

Es wird u.a. besprochen werden, welchen Inhalt und Zweck der Interessenausgleich hat, welchen Inhalt ein Sozialplan haben kann und welche Bedeutung die Einigungsstelle im Zusammenhang mit diesen Verhandlungen hat.

In dieser Betriebsratsschulung werden auch die Möglichkeiten des Betriebsrats bei der Personalplanung behandelt.

Schließlich werden Fragen zu der Funktion des Wirtschaftsausschusses in einem Überblick behandelt sowie die Möglichkeiten, auch in Betrieben ohne Wirtschaftsausschuss die erforderlichen Informationen zu erlangen.

Wesentliche Seminarinhalte

Die Betriebsänderung

  • der Begriff der Betriebsänderung
  • Erkennen einer Betriebsänderung
  • der Interessenausgleich und der Sozialplan
  • die Einigungsstelle

Grundzüge des Wirtschaftsausschusses bzw. § 80, Abs. 2 BetrVG (Informationsrechte)

Die Personalplanung gem. § 92 BetrVG

Beschäftigungssicherung gem. § 92 a BetrVG

Verfahren zur Durchsetzung von   Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats

Seminargebühr: 955,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

Termin


22.05.2023 bis­ 26.05.2023
Anmeldeschluss: 05.05.2023
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 1512

Anmeldung

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