Betriebsräte und Betriebsrätinnen, die einmal die Grundlagenseminare absolviert haben, können im Regelfall lediglich noch Anspruch darauf erheben, für die Betriebsratsarbeit erforderliches Spezialwissen in Seminaren zu erwerben.
Oft sind langjährige Betriebsratsmitglieder, die irgendwann einmal die Grundlagenseminare absolviert haben, nicht mehr auf dem aktuellen Stand, da das Betriebsverfassungsrecht, bezogen auf seine Auslegung und Anwendung, ständigem Wandel unterworfen ist. Durch die Arbeitsgerichte, die Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht wird es ständig fortgeschrieben.
Das Bundesarbeitsgericht hat dazu (AZ 7 ABR 73/10) folgendes entschieden: „Der Betriebsrat als Gremium muss sich auch über die Entwicklung der Rechtsprechung in den für seine Arbeit relevanten Bereichen auf dem Laufenden halten, (…). Grundkenntnisse, die in möglicherweise viele Jahre zurückliegenden Schulungen erworben wurden, genügen dafür allein nicht immer. Betriebsratsmitglieder haben allerdings die Möglichkeit, das einmal erworbene Grundwissen durch ihnen zur Verfügung gestellte Informationsquellen zu ergänzen und zu aktualisieren. (…) Der Betriebsrat muss sich darauf aber nicht generell verweisen lassen. Die Information im Rahmen einer Schulungsveranstaltung und die Information durch arbeitsrechtliche Veröffentlichungen schließen sich nicht aus, ergänzen sich vielmehr (Vgl. auch BAG 25. Januar 1995, 7 ABR 37/94).“
Genau hier knüpfen wir mit unserer Veranstaltung an. Zugrunde gelegt haben wir dabei die Rechtsprechung der letzten Jahre.
Dieses Kompaktseminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder, deren Grundlagenschulungen länger zurückliegen oder die nach längerer Abwesenheit erneut im Betriebsrat mitwirken, und somit eine Aktualisierung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Kenntnisse benötigen.
Wesentliche Seminarinhalte
Neues zur Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern (z.B. Arbeitsfreistellung, Lohnausfall, Kündigungsschutz)
Geschäftsführung des Betriebsrats insbesondere im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Beschlussfassung
Erfordernisse bei den Kosten gem. § 40 BetrVG sowie Neuentwicklungen im Zusammenhang mit der Schulungsteilnahme zu § 37 BetrVG
Praktische Übungen unter Zugrundelegung der neuesten Rechtsprechung zum Thema
- Mitwirkung und Mitbestimmung in personellen Einzelmaßnahmen, d. h. bei Einstellung, Versetzung und Kündigung
- Neues zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, insbesondere bei Arbeitszeit, bei technischen Einrichtungen und bezogen auf Arbeitsschutz
- Neues zu Beteiligungsrechten bei Umstrukturierung, insbesondere im Rahmen von Interessenausgleich und Sozialplanverhandlungen und Transfermodellen
- Bedeutsame individualrechtliche Rechtsentwicklungen und Tendenzen anhand von ausgewählten Entscheidungen, die für die praktische Betriebs-ratsarbeit nutzbar gemacht werden sollen
- Neuregelungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Seminargebühr: 955,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
Termin
11.09.2023 bis 15.09.2023
Anmeldeschluss: 24.08.2023
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 1527