Die Arbeitszeit gehört zu den zentralen Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats (§ 87 (1) Nr. 2,3 BetrVG).
Das Mitbestimmungsrecht erfasst sowohl die Lage der Arbeitszeit und Pausen als auch Regelungen zu Mehrarbeit (Überstunden), Arbeitszeitkonten und einzelnen Arbeitszeitmodellen (Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit, Dienstplänen, Schichtmodellen) sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.
Diese Mitbestimmung des Betriebsrats ist nicht beschränkt auf die Zeit der Arbeit im Betrieb, sondern gilt auch bei mobiler Arbeit von unterwegs oder bei der Arbeit aus dem häuslichen Umfeld.
Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14.05.2019 hat insbesondere das Problem der Arbeitszeiterfassung erheblich an Aktualität gewonnen. Der Europäische Gerichtshof verlangt jetzt von den ArbeitgeberInnen die Schaffung eines objektiven und verlässlichen Systems zur Arbeitszeiterfassung.
Diese Aspekte sowie weitere rechtliche Problemstellungen werden neben praktischen Tipps für die Umsetzung in dem Seminar behandelt und die Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat im Einzelnen erörtert.
Wesentliche Seminarinhalt
Arbeitszeit allgemein
- Gesetzliche Vorgaben
- Verhältnis der Arbeitszeitregelungen im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung und im Tarifvertrag
Was gehört alles zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit?
Was gehört zur Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes?
Mitbestimmung und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
- Dauer und Lage der Pausen
- Ableistung oder Duldung von Mehrarbeit
- Anordnung von Kurzarbeit
- Gestaltung des Arbeitszeitmodells
- Einführung/Abschaffung von Arbeitszeitkonten
Betriebliche und rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Mögliche Inhalte einer Betriebsvereinbarung
Seminargebühr: 635,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
Termin
28.06.2023 bis 30.06.2023
Anmeldeschluss: 13.06.2023
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 1520