Begründung des Arbeitsverhältnisses
Zu den Aufgaben der Betriebsratsgremien gehört es – neben einem kompetenten Wissen im Betriebsverfassungsrecht –, die Einhaltung der zugunsten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geltenden Gesetze zu überwachen. Auch sind Betriebsratsmitglieder für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Betrieb häufig die erste Adresse, wenn es um Fragen und Ansprüche rund um das Arbeitsverhältnis geht.
Um diesen Aufgabenstellungen nachkommen zu können, sind grundlegende Kenntnisse dieser Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung für alle Mitglieder der Interessenvertretungen erforderlich. Dieses erste von insgesamt drei Grundlagenseminaren beinhaltet die Vermittlung von Basiswissen über die Strukturen und Grundbegriffe unseres Arbeitsrechtssystems.
Anschließend werden häufig auftretende rechtliche Probleme behandelt, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses ergeben können, referiert von erfahrenen Fachanwälten und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht.
Wesentliche Seminarinhalte
Grundbegriffe des Arbeitsrechts
- Was ist Arbeitsrecht?
- Rechtsquellen und Rangordnung im Arbeitsrecht
Rechte und Pflichten im Bewerbungsverfahren
- Worauf muss der Betriebsrat beim Einstellungsverfahren achten?
- Was darf der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin – ggf. im Personalfragebogen – fragen?
- Diskriminierungsverbote bei Einstellungen (u.a. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
Die Grundlage des Arbeitsverhältnisses:
Der Arbeitsvertrag
- Welche vertraglichen Regelungen sind zulässig (Allgemeine Geschäftsbedingungen)?
- Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis
- Vergütung
- Weisungsrecht der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers
- Besondere Vertragsgestaltungen
Arbeiten mit arbeitsrechtlichen Gesetzen und Kommentaren
Seminargebühr: 955,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
Termin
21.08.2023 bis 25.08.2023
Anmeldeschluss: 03.08.2023
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 1521