Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat (Seminar 1531)

Eine Vielzahl von Betriebsratsmitgliedern, häufig die Vorsitzenden der Gremien, sind in Personalunion auch ArbeitnehmervertreterInnen im fakultativen oder obligatorischen Aufsichtsrat des Unternehmens.

Sie sind zum einen als Aufsichtsratsmitglied gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere auch der umfassenden Verschwiegenheitspflicht, unterworfen. Andererseits sind sie als Mitglied der Arbeitnehmervertretungsgremien selbstverständlich gegenüber diesen und gegebenenfalls auch gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sie in diese Position gewählt haben, in bestimmten Situationen auskunfts- und rechenschaftspflichtig.

Dies bedeutet häufig für ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat ein „Wandeln auf einem schmalen Grat“. Sie müssen einerseits ihre Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen, andererseits auch gegenüber den Gremien und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen erfüllen.

Das vorliegende Seminar gibt einen intensiven Überblick der in diesem Zusammenhang bestehenden Rechte und Pflichten unter besonderer Berücksichtigung der dazu ergangenen aktuellen Rechtsprechung.

Wesentliche Seminarinhalte

Geltungsbereich der Gesetze mit Arbeitnehmervertretungen in den Aufsichtsräten

Verfahrens- und Organisationsrechte des Aufsichtsrates

Die laufenden Aufsichtsratssitzungen

Arbeitnehmervorbesprechungen

Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen

Willensbildung und Zustandekommen von Beschlüssen

Informations-, Kontroll- und Gestaltungsrechte der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

Informationsrechte der betrieblichen Interes­senvertretung gegenüber den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat

Durchsetzung der Rechte

Information durch die Gesellschafterversammlung

Verschwiegenheitspflicht

Vergütung und Aufwendungsersatz

Kündigungsschutz

Seminargebühr: 475,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

Termin


05.10.2023 bis­ 06.10.2023
Anmeldeschluss: 18.09.2023
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 1531

Anmeldung

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