Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Gesetzgeber 2016 die Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) neu geregelt. Die §§ 151 ff. SGB IX enthalten Regelungen zur Feststellung einer Schwerbehinderung sowie zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.
Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (SBV) sind in § 178 SGB IX geregelt. Eine wichtige Aufgabe ist die Beteiligung der SBV vor einer Kündigung eines schwerbehinderten Menschen. Sie ist ohne Beteiligung der SBV unwirksam.
Auch bei Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter ist die SBV zu beteiligen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die gesetzlich festgelegten Arbeitgeberpflichten im Einstellungsverfahren und bei der Beschäftigung schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen (§ 164 SGB IX).
Die ArbeitgeberInnen haben zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Sie haben sicherzustellen, dass wenigstens die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen eine möglichst dauerhafte behinderungsgerechte Beschäftigung findet.
Dazu ist eine umfangreiche Rechtsprechung ergangen, die im Seminar behandelt wird. Dies betrifft insbesondere den von der Rechtsprechung anerkannten Anspruch schwerbehinderter Menschen auf behinderungsgerechte Beschäftigung und Wiedereingliederung.
Die Rechte der SBV, ihr Verhältnis zum Betriebsrat und die individuelle Rechte der einzelnen schwerbehinderten ArbeitnehmerInnen werden behandelt. Das Seminar vermittelt der SBV sowie interessierten Betriebsratsmitgliedern die rechtlichen Kenntnisse, die für eine erfolgreiche Vertretung von schwerbehinderten Menschen erforderlich sind.
Wesentliche Seminarinhalte
- Die Situation schwerbehinderter Menschen in der Arbeitswelt
- Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
- Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen Stellen
- Mitwirkung bei der Einstellung, Beschäftigung und Kündigung schwerbehinderter Menschen
- Inklusionsvereinbarung
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Schwerbehindertenversammlung
- Kündigungsschutz für SchwerbehindertenvertreterInnen
- Arbeitsrechtliche Stellung schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen
- Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung und Teilzeit
- Feststellung/Kenntnis der Schwerbehinderung
- Besonderer Kündigungsschutz
- Urlaub
Referent wird Dr. Joachim Steinbrück, ehemaliger Schwerbehindertenvertreter der Hansestadt Bremen, sein.
Seminargebühr: 635,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
Termin
23.03.2022 bis 25.03.2022
Anmeldeschluss: 07.03.2022
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 1410