Die aktuelle „Corona-Pandemie“ wirkt sich neben den weitreichenden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Aspekten auch auf die Beschäftigten aus. Diese können durch die Pandemie unmittelbar in ihrer Gesundheit an ihrem Arbeitsplatz gefährdet sein, wie etwa Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, Ärztinnen und Ärzte, Kassiererin und Kassierer etc. Oder sie haben finanzielle Folgen, etwa bei der Einführung von Kurzarbeit im Betrieb und den hiermit einhergehenden Einkommensverlusten zu tragen. Auch kann der Arbeitsplatz bedroht sein.
Im Rahmen einer Pandemie sind die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen nicht außer Kraft gesetzt. Diese haben weiterhin Bestand und sollen die Beschäftigten schützen.
In diesem Seminar sollen verschiedene Bereiche des Arbeitsrechts dargestellt werden, um die tägliche Arbeit von Betriebsrätinnen und Betriebsräten im Falle einer Pandemie zu erleichtern. Hierbei werden sowohl die individualrechtlichen als auch die kollektivrechtlichen Bestimmung näher dargestellt.
Wesentliche Seminarinhalte
- Individualarbeitsrecht
- Weisungsrecht des Arbeitgebers
- Lohnanspruch/Entgeltfortzahlung
- Erforderliche Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers und Leistungsverweigerungsrecht der Beschäftigten
- Kündigungsschutz in der Pandemie
- Urlaubsrecht
- Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld
- Homeoffice
- Arbeitszeitrecht
- Kollektivarbeitsrecht
- Geschäftsführung, Organisation und Ausstattung des Betriebsrats
- Betriebsversammlungen
- Sprechstunden § 39 BetrVG
- Beschlussfassung (insbesondere § 129 BetrVG)
- Betriebsratsschulungen
- Besonderheiten bei den Beteiligungsrechten
- Ausschluss der Mitbestimmung im Eilfall bzw. Notfall?
Seminargebühr: 475,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
Termin
09.03.2022 bis 10.03.2022
Anmeldeschluss: 21.02.2022
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 1409