BEM
Teil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist auch das sogenannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), welches im SGB IX gesetzlich fundiert ist.
Das BEM-Verfahren ist bei längeren Ausfallzeiten wegen Arbeitsunfähigkeit mit dem Ziel zu Wiederherstellung, Erhalt und Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von erkrankten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorgeschrieben. Es stellt somit auch eines der wichtigsten Mitbestimmungsfelder zum Schutz der Beschäftigten dar.
Dieses Seminar dient dem Einstieg in dieses Thema. Dabei werden nicht nur die gesetzlichen Grundlagen des BEM sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats dargestellt, sondern insbesondere auch Handlungsmöglichkeiten mit praktischem Bezug.
Wesentliche Seminarinhalte
- Gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen des BEM
- Sinn und Zweck des BEM
- Die am BEM-Verfahren beteiligten Stellen
- BEM und Kündigungsschutz
- Beteiligung des Betriebsrats sowie der Schwerbehindertenvertretung
- Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Zif. 1, 7 BetrVG
- Eckpunkte der Betriebsvereinbarung
Seminargebühr: 475,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
Termin
02.11.2022 bis 03.11.2022
Anmeldeschluss: 14.10.2022
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 1436