Beschäftigtendatenschutz (Seminar 1426)

BDSG und DSGVO

Seit dem 20.05.2018 gilt auch in Deutschland die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Diese europäische Verordnung ist verbindlich und gilt unmittelbar für die Verarbeitung personenbezogener Daten in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Ziel dieser Verordnung ist die Vereinheitlichung unterschiedlicher Datenschutzniveaus in Europa und die Schaffung eines Datenschutzrechts, welches der Digitalisierung ausreichend Rechnung tragen soll.

Die DSGVO gilt – soweit ihr Anwendungsbereich reicht – vorrangig vor den nationalen Rechten, also auch vor dem BDSG, soweit die DSGVO keine abweichenden nationalen Regelungen zulässt.

Im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes enthält die DSGVO in Art. 88 eine sogenannte Öffnungsklausel. Hiernach sind spezifischere Vorschriften zur Datenverarbeitung für Zwekke des Beschäftigungsverhältnisses durch die einzelnen Mitgliedstaaten zulässig.

Die BRD hat von der Möglichkeit „spezifischerer“ Vorschriften in § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Gebrauch gemacht, welcher den bisher geltenden § 32 BDSG ablöst.

Dieses Seminar soll Betriebsratsmitgliedern einen Einstieg in die Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes ermöglichen und bei der praktischen Arbeit im Betrieb, insbesondere bei der Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen, eine Hilfestellung bieten. Auch die Rechtsstellung der betrieblichen Interessenvertretung ist Gegenstand des Seminars und soll Betriebsratsmitgliedern eine datenschutzkonforme Betriebsratsarbeit ermöglichen.

Wesentliche Seminarinhalte

  • Entwicklungen wesentlicher IT-Anwendungen in Unternehmen aus Sicht des Beschäftigtendatenschutzes
  • Datenschutz im Arbeitsrecht/Beschäftigtendatenschutz
    • Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten
    • Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis
    • Pflichten der ArbeitgeberInnen als datenschutzrechtliche Verantwortliche
    • Die/der betriebliche Datenschutzbeauftragte
    • Rechte der Beschäftigten
    • Aufgaben, Rechte und Mitbestimmung des Betriebsrats
    • Datenverarbeitung durch den Betriebsrat
    • Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörden
    • Die neuen Aufgaben des Betriebsrates im Datenschutz nach dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Seminargebühr: 635,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

 

Termin


06.09.2022 bis­ 08.09.2022
Anmeldeschluss: 19.08.2022
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 1426

Anmeldung

Teilnehmerinnen / Teilnehmer:

 
  Teilnehmer 1: Teilnehmer 2:
Anrede
Name, Vorname
 
Übernachtung im Hotel:
 
wenn ja, Anreisetag:
 
  Teilnehmer 3: Teilnehmer 4:
Anrede
Name, Vorname
 
Übernachtung im Hotel:
 
wenn ja, Anreistetag:
 

Betriebsadresse:

(bitte vollständig angeben)
 
Anrede
Name, Vorname
Strasse
Plz - Ort
Telefon
E-mail
 
Anzahl der BR-Mitglieder: 
 

Betriebsrat:

 
E-mail
Telefon
Fax
 
Sonstiges



Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der RABe Seminargesellschaft sind mir/uns bekannt und wir erkennen diese an.
Ohne Anerkennung der AGB kann das Anmeldeformular nicht versendet werden.