BDSG und DSGVO
Seit dem 20.05.2018 gilt auch in Deutschland die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Diese europäische Verordnung ist verbindlich und gilt unmittelbar für die Verarbeitung personenbezogener Daten in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Ziel dieser Verordnung ist die Vereinheitlichung unterschiedlicher Datenschutzniveaus in Europa und die Schaffung eines Datenschutzrechts, welches der Digitalisierung ausreichend Rechnung tragen soll.
Die DSGVO gilt – soweit ihr Anwendungsbereich reicht – vorrangig vor den nationalen Rechten, also auch vor dem BDSG, soweit die DSGVO keine abweichenden nationalen Regelungen zulässt.
Im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes enthält die DSGVO in Art. 88 eine sogenannte Öffnungsklausel. Hiernach sind spezifischere Vorschriften zur Datenverarbeitung für Zwekke des Beschäftigungsverhältnisses durch die einzelnen Mitgliedstaaten zulässig.
Die BRD hat von der Möglichkeit „spezifischerer“ Vorschriften in § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Gebrauch gemacht, welcher den bisher geltenden § 32 BDSG ablöst.
Dieses Seminar soll Betriebsratsmitgliedern einen Einstieg in die Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes ermöglichen und bei der praktischen Arbeit im Betrieb, insbesondere bei der Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen, eine Hilfestellung bieten. Auch die Rechtsstellung der betrieblichen Interessenvertretung ist Gegenstand des Seminars und soll Betriebsratsmitgliedern eine datenschutzkonforme Betriebsratsarbeit ermöglichen.
Wesentliche Seminarinhalte
- Entwicklungen wesentlicher IT-Anwendungen in Unternehmen aus Sicht des Beschäftigtendatenschutzes
- Datenschutz im Arbeitsrecht/Beschäftigtendatenschutz
- Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis
- Pflichten der ArbeitgeberInnen als datenschutzrechtliche Verantwortliche
- Die/der betriebliche Datenschutzbeauftragte
- Rechte der Beschäftigten
- Aufgaben, Rechte und Mitbestimmung des Betriebsrats
- Datenverarbeitung durch den Betriebsrat
- Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörden
- Die neuen Aufgaben des Betriebsrates im Datenschutz nach dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Seminargebühr: 635,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
Termin
06.09.2022 bis 08.09.2022
Anmeldeschluss: 19.08.2022
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 1426