Arbeitsrecht III – Grundlagenschulung (Seminar 1446)

Teilzeit- und Abrufarbeit, Mutterschutz und Leiharbeit!

Dieses Seminar vermittelt grundlegende Kenntnisse zur Frage der Freistellungsansprüche der ArbeitnehmerInnen von der Arbeit und zu den besonderen Vertragsverhältnissen, wie der Teilzeit- und Abrufarbeit oder der Arbeitsverhältnisse der Praktikantinnen und Praktikanten, der LeiharbeitnehmerInnen und der WerkvertragsarbeitnehmerInnen.

Bei Erkrankung oder Urlaub stehen Beschäftigten Freistellungsansprüche und Ansprüche auf Entgeltfortzahlung bzw. Urlaubsentgelt zu. Das Seminar zeigt, wie sich diese bemessen und welche Rechte/Pflichten bei Erkrankung bzw. der Urlaubsgewährung für beide Seiten bestehen und bezieht besondere Vertragsgestaltungen wie die Abrufarbeit mit ein. Erörtert werden die grundlegenden Neuregelungen des Mutterschutzgesetzes sowie die Freistellungsansprüche und arbeitsplatzsichernden Regelungen im Rahmen der Eltern- und Pflegezeit.

Eingehend dargestellt wird auch der neugeregelte Anspruch auf befristete Teilzeit und damit das Rückkehrrecht auf den Vollzeitarbeitsplatz für ArbeitnehmerInnen. Wichtige Neuregelungen bestehen auch für die Abrufarbeit im Hinblick auf Mindest- und Höchstarbeitszeitvereinbarungen.

Ein häufiges betriebliches Problem besteht auch darin, dass ArbeitnehmerInnen ohne Entlohnung einfach nach Hause geschickt werden, da nicht so viel zu tun sei. Dies wird im Rahmen des Verzugslohns detailliert dargestellt.
Schließlich wird ein kurzer Überblick über die Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zum Einsatz von Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen und die Abgrenzung zu Werkvertragskräften gegeben. Dies hat erhebliche Bedeutung für die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.

Wesentliche Seminarinhalte

  • Besondere Freistellungsansprüche der ArbeitnehmerInnen
    • Urlaubsansprüche und Rechtsprechung zum Verfall von Urlaub, Urlaubsentgelt
    • Entgeltfortzahlung bei Erkrankung, Neuregelungen für die Abrufarbeit
    • Neuregelungen des Mutterschutzes und Freistellung in der Elternzeit
    • Verzug des Arbeitgebers
    • Freistellung im Rahmen der Kurz- und Langzeitpflege von Angehörigen
    • Freistellung der ArbeitnehmerInnen bei erkrankten Kindern
  • Teilzeitrecht
    • Anspruch auf Teilzeit und das neugeregelte Recht auf Rückkehr auf den Vollzeitarbeitsplatz
    • Neuregelungen der Abrufarbeit
    • Neuregelungen des Praktikantenarbeitsverhältnisses
  • Leiharbeit und Werkverträge (Grundzüge)
    • Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
    • Rechte des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitskräften
    • Rechte des Betriebsrats beim Einsatz von Werkvertragskräften

Seminargebühr: 955,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

 

Termin


05.12.2022 bis­ 09.12.2022
Anmeldeschluss: 17.11.2022
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 1446

Anmeldung

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