Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat (Seminar 1440)

Eine Vielzahl von Betriebsratsmitgliedern, häufig die Vorsitzenden der Gremien, sind in Personalunion auch ArbeitnehmervertreterInnen im fakultativen oder obligatorischen Aufsichtsrat des Unternehmens.

Sie sind zum einen als Aufsichtsratsmitglied gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere auch der umfassenden Verschwiegenheitspflicht, unterworfen. Andererseits sind sie als Mitglied der Arbeitnehmervertretungsgremien selbstverständlich gegenüber diesen und gegebenenfalls auch gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sie in diese Position gewählt haben, in bestimmten Situationen auskunfts- und rechenschaftspflichtig.

Dies bedeutet häufig für ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat ein „Wandeln auf einem schmalen Grat“. Sie müssen einerseits ihre Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen, andererseits auch gegenüber den Gremien und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen erfüllen.

Das vorliegende Seminar gibt einen intensiven Überblick der in diesem Zusammenhang bestehenden Rechte und Pflichten unter besonderer Berücksichtigung der dazu ergangenen aktuellen Rechtsprechung.

Wesentliche Seminarinhalte

  • Geltungsbereich der Gesetze mit Arbeitnehmervertretungen in den Aufsichtsräten
  • Verfahrens- und Organisationsrechte des Aufsichtsrates
  • Die laufenden Aufsichtsratssitzungen
  • Arbeitnehmervorbesprechungen
  • Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen
  • Willensbildung und Zustandekommen von Beschlüssen
  • Informations-, Kontroll- und Gestaltungsrechte der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
  • Informationsrechte der betrieblichen Interessenvertretung gegenüber den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat
  • Durchsetzung der Rechte
  • Information durch die Gesellschafterversammlung
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Vergütung und Aufwendungsersatz
  • Kündigungsschutz

Seminargebühr: 475,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

 

Termin


16.11.2022 bis­ 17.11.2022
Anmeldeschluss: 01.11.2022
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 1440

Anmeldung

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