AGB

Wichtige Hinweise und Geschäftsbedingungen

Freistellung
Die RABe-Seminare erfüllen die Voraussetzungen für eine Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Betriebsrat hat über die Freistellung eines oder mehrerer Betriebsratsmitglieder einen Beschluss zu fassen und dem Arbeitgeber rechtzeitig vor Seminarbeginn schriftlich mitzuteilen. Die zeitliche Lage und der Themenplan des Seminars sind dem Arbeitgeber ebenfalls auszuhändigen.

Seminarkosten
Der Arbeitgeber hat nach Beschluss des Betriebsrates und nach Vorlage der Einladung und des Themenplanes sämtliche Seminar- und Reisekosten zu übernehmen.

Anmeldung und Bestätigung
Die Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Sie werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgemerkt. Reservierungen können telefonisch oder per Fax bzw. E-mail erfolgen.
In der Regel werden 2 Wochen vor Seminarbeginn Anmeldebestätigungen verschickt. Seminarabsagen erfolgen spätestens 1 Woche vor Seminarbeginn.

Zahlungsbedingungen
Die Seminargebühr ist mit Erhalt der Rechnung fällig und spätestens zu Beginn des Seminars durch Überweisung auf das RABe-Konto bei der OLB (IBAN: DE72 2802 0050 4658 2474 00, BIC: OLBODEH2XXX) zu entrichten.

Ausfallgebühr
Bei Widerruf nach Anmeldeschluss erhebt RABe eine Ausfallgebühr von 50% der Seminargebühr. Bei Absagen, die weniger als 8 Tage vor Seminarbeginn bei RABe eingehen, müssen 100% der Seminargebühr in Rechnung gestellt werden.

Hotelkosten
RABe bucht in Ihrem Auftrag die Einzelzimmer im Hotel. Die anfallenden Kosten für Übernachtung und Verpflegung rechnet das Hotel direkt mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ab. Von RABe werden keine Hotel- und Verpflegungskosten übernommen. Dies gilt auch für eventuelle Ausfallkosten des Hotels. Der jeweils genannte Anmeldeschluss ist auch die letzte Möglichkeit der kostenfreien Hotelstornierung.

Tagungspauschale
Für unsere Bremer Hotels liegt der Tagessatz inkl. MwSt. zwischen 57,- und 65,- Euro ohne Übernachtung und bei ca. 180,- bis 200,- Euro inkl. Übernachtung/Frühstück. Auf Wunsch buchen wir für Sie gegen Aufpreis auch Vollpension. Die Tagungspauschale kann nicht erlassen werden, auch wenn die Verpflegungsangebote des Hotels nicht in Anspruch genommen werden. Endgültige Preise erfahren Sie in den Seminareinladungen, auf unserer Homepage oder auf telefonische Nachfrage. Sie variieren nach Tagungsort und Saison.

Allgemeines
Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms können von RABe unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden. RABe behält sich vor, aus wichtigen Gründen – insbesondere bei Erkrankung eines Referenten/einer Referentin oder aufgrund zu geringer Anmeldung – ein Seminar abzusagen. RABe hat das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Für alle RABe-Seminare gelten ausschließlich die vorgenannten Teilnahmebedingungen, Gerichtsstand ist Bremen.

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