Was dürfen Vorgesetzte?

Diese Frage stellen sich täglich viele Arbeitnehmer: Vielfach fühlen sie sich in Abteilungen schlecht und ungerecht behandelt, werden von Vorgesetzten geschnitten, erhalten keine Informationen und werden sogar beschimpft.

Der Betriebsrat wird mit der Frage konfrontiert, ob er irgendetwas dagegen unternehmen kann. Da der Betriebsrat die Aufgabe hat, die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer besonders zu schützen, muss er die Rechtsprechung zur Frage der Ausübung der Weisungsrechte kennen und auch die eigenen Handlungsmöglichkeiten, die sich aus dem Betriebsverfassungsrecht ergeben. Diese Verpflichtung besteht auch im Hinblick auf die Gleichbehandlung verschiedener Personen und Beschäftigtengruppen im Betrieb.

Aus diesem Grund muss der Betriebsrat die Einrichtung einer besonderen Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Betrieb einfordern und auch die Möglichkeiten nutzen, die ihm im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus muss der Betriebsrat im Falle des Mobbings durch Vorgesetzte einschreiten, um den Arbeitnehmer vor willkürlicher Behandlung zu schützen.

Daraus ergeben sich vielfältige Anforderungen für den Betriebsrat.

Wesentliche Seminarinhalte

Weisungsrechte des Arbeitgebers und Gleichbehandlung im Betrieb

  • Schranken der Weisungsrechte
  • Direktionsrecht nach § 106 GewO und Mitbestimmung des BRs
  • Der Grundsatz der Behandlung der Arbeitnehmer nach Recht und Billigkeit
  • Gleichbehandlung von Gruppen im Betrieb
  • Die absoluten Differenzierungsverbote nach dem AGG
  • Rechtsprechung zur Gesprächsführung der Vorgesetzten mit den Arbeitnehmern
  • Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer

Rechte des einzelnen Arbeitnehmers und Aufgaben des Betriebsrats zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts

  • Unterrichtungs- und Erörterungspflichten des Arbeitgebers
  • Anhörungs- und Erörtertungsrecht des Arbeitnehmers
  • Grundsätze der Führung von Personalakten
  • Einsichtnahme in die Personalakte und worauf der Betriebsrat achten sollte

Durchführung des Beschwerdeverfahrens nach §§ 84, 85 BetrVG und § 13 AGG

  • Anforderungen an den Beschwerdegegenstand
  • Beschwerden über Vorgesetzte und andere Arbeitnehmer
  • Besonderheiten der Beschwerde über gerichtlich einklagbare Ansprüche
  • Einigungsstellenverfahren zur Abhilfe von Beschwerden

Betriebsvereinbarungen zum Schutz besonderer Gruppen im Betrieb

Seminargebühr: 290,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

Termin


12.09.2012
Anmeldeschluss: 27.08.2012
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 481

Anmeldung

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