Verschwiegenheitspflichten und grobe Pflichtverletzungen im Amt
Viele Betriebsräte stellen sich die Frage, welche Grenzen sie bei der Ausübung der Betriebsratstätigkeit einhalten müssen. Dies betrifft in etlichen Fällen die Verschwiegenheitspflicht.
Die Arbeitgeberseite bittet häufig um „absolute Vertraulichkeit“ oder es wird nur unter dem „Siegel der Verschwiegenheit“ eine betriebliche Information weitergegeben. Deshalb zweifeln häufig einzelne Mitglieder, wie auch das Betriebsratsgremium, ob und inwieweit sie die Belegschaft informieren dürfen und wie es mit der Weitergabe von Informationen an außenstehende Dritte bestellt ist.
Ebenfalls problematisch ist, ob und inwieweit die Themen, die in der Betriebsratssitzung erörtert wurden, an die Belegschaft weitergegeben werden dürfen.
Zusätzlich stellt sich für viele Betriebsratsmitglieder die Frage, welche weitergehenden Pflichten bei der Amtsausübung bestehen. Welche Regeln sind bei der Abmeldung vom Arbeitsplatz einzuhalten, um auswärtige und interne Termine als Betriebsrat wahrzunehmen? Welche Anforderungen werden an das korrekte Sitzungsprotokoll gestellt und was versteht man unter pflichtwidriger Amtsführung?
Wesentliche Seminarinhalte
- Geheimhaltungspflicht allgemein § 79 BetrVG
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
- Lohn- und Gehaltsdaten
- Personendaten
- Weitergabe von Informationen an den Betriebsrat
- Weitergabe von Informationen an die Belegschaft und an Dritte
- Vertraulichkeit von Erörterungen und Abstimmungen im Betriebsrat
- Informationen an die Gewerkschaft und an Sachverständige
- Abmeldung vom Arbeitsplatz um Termine des Betriebsrats wahrzunehmen
- Sitzungsprotokolle des Betriebsrats und deren Richtigkeit
- Pflichtwidrige Amtsführung des Betriebsrats in der Rechtsprechung
Seminargebühr: 390,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

