Ermahnungen, Verweise und Abmahnungen sind in vielen Betrieben an der Tagesordnung! Zur Personalführungspolitik gehört es heute, „unliebsame“ Arbeitnehmer los zu werden, bevor die eigentlichen „Personalanpassungsmaßnahmen” beginnen.
Vielfach wird in einem Stufensystem vor der Abmahnung mit Verweisen und Ermahnungen oder auch in Gesprächen mit den Vorgesetzten auf ein etwaiges Fehlverhalten des Arbeitnehmers reagiert.
Es stellt sich natürlich zunächst die Frage, welches Fehlverhalten abmahnungsfähig ist. Weiter stellt sich die Frage, ob besondere Anforderungen an derartige Gespräche gestellt werden müssen.
- Muss der Arbeitnehmer hierzu unter Nennung des Gesprächsgegenstandes eingeladen werden?
- Wie sind derartige Gespräche zu dokumentieren und wer darf entsprechende Protokolle erhalten?
- Kann der Arbeitnehmer derartige Gespräche verweigern? Wann verbrauchen sich die Vorwürfe?
- Wie schnell muss der Vorgesetzte auf Vorfälle reagieren?
- Verjähren entsprechende Vorwürfe und wann kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sein Verhalten hingenommen wird?
Wesentliche Seminarinhalte
- Definition von Verweis, Ermahnung Abmahnung
- Abmahnungs- und nicht abmahnungsfähiges Fehlverhalten
- Stufensystem zur Abmahnung, Anforderung an das Verfahren, Führung von Protokollen, Personalakte und Vermerke
- Rechtsprechung zur Abmahnung
- Verbrauch des Vorfalls
- Verjährung von Fehlverhalten
- Kumulation von Abmahnungen
- Klage gegen die Abmahnung
- Beteiligung des Betriebsrats
- Mitbestimmung bei Strafen und Verweisen
Seminargebühr: 290,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

