Schwerbehindertenvertreter und Betriebsräte

Das alte Schwerbehindertengesetz ist in das Sozialgesetzbuch (SGB IX) integriert worden, mit weitreichenden Folgen für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretungen. Gleichzeitig wurden mit der Verabschiedung des AGG neue Schwerpunkte gesetzt.

Im Seminar werden die Auswirkungen der neuen Strukturierung dargestellt. Auf dieser Basis werden alle einschlägigen Regelungen angesprochen und die Zuständigkeit sämtlicher damit befasster Institutionen systematisch beschrieben.

Nach diesem Überblick sollen durch praktische Beispiele die Handlungsspielräume anschaulich werden, um die Informationen in der aktuellen betrieblichen Situation „bestmöglich“ einsetzen zu können.

Kurz gesagt:
Das Seminar vermittelt Schwerbehindertenvertretern sowie allen interessierten Betriebsräten die rechtlichen Kenntnisse, die für eine erfolgreiche Vertretung von Schwerbehinderten erforderlich sind.

Wesentliche Seminarinhalte

  • Die geschichtliche Entwicklung des Schwerbehindertenrechtes
  • Die Situation schwerbehinderter Menschen in der Arbeitswelt
  • Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
  • Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen Stellen
  • Arbeitgeber
  • Arbeitsrecht für Schwerbinderte
  • Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung
  • Feststellung/Kenntnis der Schwerbehinderung
  • Urlaub
  • Anspruch auf Teilzeit
  • Beantragung von Mitteln
  • betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Einzelfall und Integrationsvereinbarung
  • Beendigung des Arbeitsvertrages:
    • besondere Altersgrenzen
    • besonderer Kündigungsschutz
  • Besonderer Schutz von Schwerbehindertenvertretern
  • Besonderer Kündigungsschutz von Schwerbehindertenvertretern
  • Versammlung der Schwerbehinderten

Seminargebühr: 890,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

Termin


02.07.2012 bis­ 06.07.2012
Anmeldeschluss: 15.06.2012
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 475

Anmeldung

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