Immer größere Bedeutung erlangt der Einsatz von Leih- bzw. Zeitarbeitnehmern. Nach der Leiharbeitsrichtlinie der EU vom 19.11.2008 ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz neu zu fassen. Die Neuregelung tritt am 01.12.2011 in Kraft.
Die wesentlichen Inhalte werden in diesem Seminar detailliert erörtert. In Zukunft dürfen Leiharbeitnehmer nur noch vorübergehend und nicht als Ersatz für Stammpersonal auf Dauerarbeitsplätzen eingesetzt werden.
Auch im Rahmen des personellen Mitbestimmungsrechts nach § 99 BetrVG hat die Rechtsprechung die Informations- und Beteiligungsrechte des Betriebsrates erweitert. So sind im Rahmen von Stellenausschreibungen auch solche Stellen aufzuführen, die mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen.
Nach wie vor große Bedeutung hat die tarifliche Abweichung vom Equal-pay-Grundsatz. Die vor kurzem erfolgte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur mangelnden Tariffähigkeit der Zeitarbeitsgewerkschaft CGZP macht deutlich, dass auf diesem Gebiet noch viele ungeklärte Rechtsfragen offen sind.
Ein wichtiger Punkt für den Betriebsrat ist die Ausgestaltung seiner Mitbestimmungsrechte. Es entstehen Fragen wie z. B.: Sind im Falle eines drohenden Personalabbaus mit Leiharbeitnehmern besetzte Arbeitsplätze als freie Stellen anzusehen? Ist eine Austauschkündigung zulässig?
Besondere Bedeutung gewinnt dieses Seminar vor dem Hintergrund der seit dem 01.05.2011 geltenden Arbeitnehmer-Freizügigkeit auch für die weiteren EU-Beitrittsländer Estland, Lettland, Tschechien etc. Inwieweit hier über Leiharbeitskonstruktionen die Gefahr möglicher Dumpinglöhne besteht, wird unter anderem auch in Zukunft die Aufmerksamkeit der Gewerkschaften, aber auch der Betriebsräte erfordern.
Wesentliche Seminarinhalte
- Zuständigkeiten des Betriebsrats des entleihenden bzw. des verleihenden Betriebs
- Einstellung von Leiharbeitnehmern
- Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer und Möglichkeiten der Mitbestimmung des Betriebsrats
- Anwendung von Betriebsvereinbarungen auf die Leiharbeitnehmer
- Beispiele der Zuständigkeit des Betriebsrats bei Regelung der Arbeitszeit und sonstigen Mitbestimmungstatbeständen aus dem BetrVG
- Der Gestellungsvertrag in seiner individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Bedeutung
Die wesentlichen Änderungen im AÜG ab Dezember 2011
Seminargebühr: 390,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

