Seit über 50 Jahren regelt das Kündigungsschutzgesetz für die Mehrzahl aller Arbeitsverhältnisse in der Bundesrepublik die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Kündigung.
In Verbindung mit der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat sich in Deutschland ein relativ geschlossenes System des Kündigungsschutzes gebildet. Es hat nicht an Versuchen gefehlt, die Schutzvorschriften für Arbeitnehmer aufzuweichen. So wurde zum 01.01.2004 der Kündigungsschutz begrenzt auf Betriebe mit mehr als 10 Arbeitnehmern statt bis dahin 5.
Gegenstand des Seminars wird ein vollständiger Überblick über die wesentlichen Schutznormen des Kündigungsschutzgesetzes und aller aktuellen Änderungen sein.
Spezialisierte Arbeitgeberanwälte geben Arbeitgebern Anleitung, wie so genannte unkündbare Arbeitnehmer zu kündigen sind. Dies werden wir thematisieren. Ferner beschäftigen uns die fristlosen Kündigungen – Stichwort Bagatelldiebstähle – aber auch krankheitsbedingte Kündigungen, wie z. B. auf Grund von Alkoholismus.
Ein Schwerpunkt des Seminars stellen die Beteiligungsformen des Betriebsrats nach § 102 BetrVG dar. Anhand vieler Beispiele üben wir, einen „gerichtsfesten“ Widerspruch zu formulieren. Bei einem Besuch des Arbeitsgerichts erleben wir den Ablauf von Kündigungsschutzverfahren in der Praxis.
Dieses Seminar ist ein Muss für jedes Betriebsratsmitglied.
Wesentliche Seminarinhalte
- Abgrenzung Kündigung – Aufhebungsvertrag
- die ordentliche Kündigung: betriebsbedingt, personenbedingt, verhaltensbedingt
- Formalien und Fristen bei Kündigungen
- die außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB)
- besonderer Kündigungsschutz für einzelne Arbeitnehmergruppen (Betriebsräte, Schwerbehinderte, Schwangere)
- die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht
- das Anhörungsverfahren und die Formulierung von Widersprüchen nach § 102 BetrVG
Seminargebühr: 890,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

