Der Fall Emmely: Fristlos gekündigt wegen eines Leergutbons? Abgelehnt bei einer Bewerbung mit dem Hinweis „Ossi“? Gekündigt wegen einer berechtigten Strafanzeige gegen den Arbeitgeber?
In der jüngsten Vergangenheit haben sehr viele Fälle ungerechter Behandlung im Betrieb, wie die Beispiele der fristlosen Kündigung zeigen, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregt und es stellt sich die Frage nach der betrieblichen Gerechtigkeit.
Können Arbeitgeber unliebsame Arbeitnehmer selbst bei geringfügigen Schädigungen mit fristlosen Kündigungen bestrafen? Dürfen berechtigte Anzeigen gegen den Arbeitgeber mit einer fristlosen Kündigung geahndet werden?
In diesem Seminar soll einmal auf jüngste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eingegangen
werden, zum zweiten – und dies steht im Vordergrund – werden die Möglichkeiten des Betriebsrats beleuchtet, Ungerechtigkeiten im Betrieb zu verhindern.
Das Betriebsverfassungsgesetz fordert, dass Arbeitgeber und Betriebsrat darüber zu wachen haben, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden.
Das Gesetz geht sogar noch weiter: Arbeitgeber und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern. Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, im Fall von Ungerechtigkeiten im Betrieb tätig zu werden?!
Wesentliche Seminarinhalte
Rechtsprechung zu
- Grundlagen für die Behandlung von Arbeitnehmern im Betrieb (§ 75 BetrVG, der Grundsatz der gerechten Behandlung)
- Darstellung der Rechtsprechung zu fristlosen Kündigungen bei geringfügigen Schädigungen
- Darstellung der Rechtsrepchung bei Ablehnungen von Einstellungen mit willkürlichen Gründen (AGG)
- Loyalitätsverpflichtungen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
- Der Whistle Blower
- Einschränkungen des Direktionsrechts durch Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte bei Fragen der Arbeitszeit und des Arbeitsortes
- Gleichbehandlung bei Entgelterhöhungen
- Betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlung
- Maßstab für Betriebsvereinbarungen: Der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz und das AGG
- Möglichkeit von Betriebsvereinbarung zum Thema Gerechtigkeit im Betrieb0 (Antimobbing-BV, Antidiskriminierungs-BV, Gerechtigkeit bei der Teilhabe an betrieblicher Berufsbildung etc.)
Seminargebühr: 390,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

