In keinem anderen Rechtsgebiet sind die Dinge so im Fluss und ändern sich so schnell wie im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Ursachen sind zum einen veränderte Gesetze und zum anderen eine umfangreiche, differenzierte und für die Praxis höchst bedeutsame Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Betriebsräte müssen mit diesen Entwicklungen vertraut sein, obwohl es nahezu unmöglich ist, hier den Überblick zu behalten.
Diesem Problem begegnen wir durch unsere Seminarveranstaltungen mit Prof. Dr. Wolfgang Däubler. Es gibt wohl kaum einen Arbeitsrechtler in der Bundesrepublik Deutschland, der sich Arbeitnehmerinteressen so sehr verpflichtet fühlt wie er. Prof. Dr. Däubler hat sozusagen die Hand direkt am Puls der arbeitsrechtlichen Diskussion. Und er selbst trägt kräftig dazu bei, diese Diskussion zu befördern.
Zudem zählt er zu den einflussreichsten Kommentatoren (z. B. Betriebsverfassungsgesetz, AGG, Tarifvertragsgesetz oder Arbeitskampfrecht) zum Arbeitsrecht.
Prof. Dr. Däubler verfügt über tiefgreifende Kenntnisse der unübersichtlichen Materie. Jedes Betriebsratsmitglied sollte die Chance nutzen, davon in der eintägigen Veranstaltung zu profitieren.
Das Seminar wird von uns zweimal im Jahr durchgeführt, um die neuesten Entwicklungen immer wieder aufzuzeigen. Die Veranstaltung ist in jedem Fall für jedes Mitglied erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die wesentlichen Seminarinhalte werden rechtzeitig mitgeteilt. Sie hängen von der jeweils aktuellen Entwicklung im Bereich der Gesetzgebung und Rechtsprechung ab.
Themenplan :
- Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht (z. B. Geschäftsbedarf, Mitbestimmung nach § 87, Sozialplanrecht)
- Einwirkungen von außen: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und Europäischer Gerichtshof in Luxemburg
- Kritik an Missständen im Pflegebereich
- Beamtenstreik; Sonderregeln für kirchliche Bedienstete?
- neue Akzente im Urlaubsrecht
- Brennpunkte der Diskussion
- Datenschutz
- Stress und Gefährdungsanalyse
- Pflegezeit
- Rechtsprechung zum AGG
- Unzulässige Klauseln in Arbeitsverträgen
- Ausblick auf neue Themen für Betriebsräte
Das Seminar beginnt am Montag, den 21.Mai um 10.00 Uhr und endet gegen 17.00 Uhr.
Seminargebühr: 290,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

