Die Einigungsstelle ist ein wesentliches Instrument der betriebsverfassungsrechtlichen Konfliktbewältigung. Betriebsräte, insbesondere Vorsitzende und stellvertretende Betriebsräte, müssen sich mit dem Recht der Einigungsstelle nach § 76 BetrVG intensiv auseinandersetzen.
Die richtige Zusammensetzung der Einigungsstelle kann oft über Erfolg oder Misserfolg entscheiden.
Wann ist die Einigungsstelle zuständig?
Wie soll die Einigungsstelle vom Betriebsrat besetzt werden?
Welche Beschlussfassung ist erforderlich?
Sind Fristen einzuhalten?
Wie erfolgt die Beschlussfassung in der Einigungsstelle?
Welche Möglichkeiten bestehen, die Entscheidung einer Einigungsstelle anzufechten?
Die Beantwortung dieser Fragen ist unter anderem Inhalt des Seminars.
Wesentliche Seminarinhalte
- Die Bedeutung der Einigungsstelle im betriebsverfassungsrechtlichen Gefüge
- Die gesetzlichen Zuständigkeiten der Einigungsstellenbildung im Betriebsverfassungsgesetz
- Wie wird eine Einigungsstelle errichtet, auch gegen den Willen des Arbeitgebers?
- Wie viele Beisitzer erhält eine Einigungsstelle und wie lässt sich dies beeinflussen?
- Wie kommt man an einen Vorsitzenden einer Einigungsstelle?
- Wie läuft das Verfahren in einer Einigungsstelle im Einzelnen ab?
- Welche Unterschiede bestehen zwischen einem erzwingbaren Einigungsstellenverfahren und einem freiwilligen Einigungsstellenverfahren?
- Welche Bedeutung hat der Spruch der Einigungsstelle und wann kommt es zu einem Spruch?
- Welche Möglichkeiten haben sowohl Betriebsrat als auch Arbeitgeber, den Einigungsstellenspruch zu überprüfen?
- Welche Folge hat es, wenn ein Einigungsstellenspruch gerichtlich überprüft wird für die zwischenzeitliche Wirksamkeit?
- Die gerichtliche Einsetzung der Einigungsstelle gemäß § 98 ArbGG
Seminargebühr: 590,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

