Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Nach jahrelangen Geburtswehen trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (vormals: Antidiskriminierungsgesetz) 2006 in Kraft. Es soll der Umsetzung der vier gemeinschaftsrechtlichen Antidiskriminierungsrichtlinien (Antirassismusrichtlinie, Rahmenrichtlinie Beschäftigung, Gleichbehandlungsrichtlinie von Männern und Frauen sowie Gleichbehandlungsrichtlinie wegen des Geschlechts außerhalb der Arbeitswelt) dienen.

Man kann feststellen, dass es sich dabei um eine der wesentlichen gesetzlichen Neuerungen im Arbeitsrecht der letzten Jahrzehnte handelt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beinhaltet das Verbot der Diskriminierung wegen der Rasse bzw. ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion bzw. Weltanschauung, der Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität.

Dabei kann es in maßgeblicher Weise sowohl Fragen des individuellen Arbeitsrechts als auch des kollektiven Arbeitsrechts und der Mitbestimmungs- bzw. Mitwirkungsrechte des Betriebsrats beeinflussen. Der Betriebsrat wird insbesondere die Einhaltung des AGG bei personellen Einzelmaßnahmen (§ 99 BetrVG), insbesondere bei der Einstellung als auch im Bereich der Vergütung, zu berücksichtigen haben.

Für Betriebsräte ist es deshalb wichtig, sich so schnell wie möglich einen Überblick über die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu verschaffen.

In dem Seminar werden ebenfalls die ersten zum AGG ergangenen Entscheidungen erörtert. Von erheblichem Interesse wird in diesem Zusammenhang sein, wie die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung mit dem Problem der Altersdiskriminierung und der Diskriminierung Behinderter umgehen wird.

Wesentliche Seminarinhalte

  • Diskriminierungsmerkmale nach § 1 AGG
  • Anwendungsbereich des AGG im Arbeitsrecht
  • Unmittelbare und mittelbare Benachteiligung sowie Belästigung
  • Das Benachteiligungsverbot des § 7 AGG
  • Rechtfertigungsgründe nach den §§ 8-10 AGG
  • Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
  • Beschwerderecht und Leistungsverweigerung
  • Entschädigung und Schadensersatz
  • Beweislast
  • Antidiskriminierungsverbände

Seminargebühr: 590,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

Termin


17.09.2012 bis­ 19.09.2012
Anmeldeschluss: 31.08.2012
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 483

Anmeldung

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