Dieses Seminar widmet sich dem letzten Abschnitt des Betriebsverfassungsgesetzes, und zwar der Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Eine genaue Kenntnis der Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten ist angesichts der Wirtschaftskrise von besonderer Bedeutung. Da nicht alle Betriebsräte das Recht haben, einen Wirtschaftsausschuss zu bilden, wird zu diesen Fragen lediglich ein Überblick gegeben und es wird besprochen, welche Möglichkeiten des Betriebsrats existieren, entsprechende Informationen zu erlangen, wenn ein Wirtschaftsausschuss nicht gebildet werden kann.
Intensiv wird das Problem der Betriebsänderung behandelt, da dies notwendige Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan auslöst.
Es wird intensiv besprochen werden, welchen Verlauf die Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan nehmen und welche Bedeutung die Einigungsstelle im Zusammenhang mit diesen Verhandlungen hat.
Im Rahmen dieses Seminars werden die Teilnehmer eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven besuchen und die Gelegenheit haben, mit einer Arbeitsrichterin bzw. einem Arbeitsrichter zu diskutieren.
Wesentliche Seminarinhalte
- Die Betriebsänderung
- der Begriff der Betriebsänderung
- der Interessenausgleich und der Sozialplan
- Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte sowie der Interessen der Beschäftigten im Rahmen einer Betriebsänderung
- die Einigungsstelle
- Der Wirtschaftsausschuss
- Bildung eines Wirtschaftsausschusses
- Zusammensetzung und Bedeutung des Wirtschaftsausschusses
- Informationsansprüche des Wirtschaftsausschusses
- Durchsetzung der Ansprüche des Wirtschaftsausschusses
- Verfahren zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats
- Der Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht
- Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Bremen, anschließend Diskussion mit dem vorsitzenden Richter
Seminargebühr: 890,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

