Befristung, Teilzeit, Elternzeit und Pflegezeit

„Ich muss dann mal weg….“

In diesem Seminar sollen die unterschiedlichen Möglichkeiten der Reduzierung der Arbeitszeit wie auch der Anspruch auf die vollständige Freistellung von der Arbeit behandelt werden.

Nachdem das Pflegezeitgesetz in Kraft getreten ist, gibt es die Möglichkeit, sich für die Pflege naher Angehöriger kurzfristig und auch langfristig von der Arbeit freistellen zu lassen oder einen Teilzeitanspruch geltend zu machen.

Ebenfalls besteht ein Anspruch auf Inanspruchnahme der Elternzeit bis zum dritten Lebensjahr eines Kindes für beide Elternteile. Viele Kolleginnen und Kollegen möchten in dieser wichtigen Lebensphase ihres Kindes ihre Arbeitszeit reduzieren oder sich ganz ihrem Kind widmen. Viele Probleme entstehen dann erst mit der Rückkehr in den Betrieb. Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den früheren Arbeitsplatz und können jetzt
familienfreundliche Arbeitszeiten durchgesetzt werden?

Aber auch andere Gründe können die Arbeitnehmer bewegen, eine Teilzeitarbeit zu beantragen. Oft stellt sich die Frage, ob eine Teilzeittätigkeit auch nur für einen bestimmten Zeitraum verlangt werden kann. Was tun, wenn der Arbeitgeber den Teilzeitanspruch von Arbeitnehmern kategorisch ablehnt?

In diesen Fällen muss der Betriebsrat nicht nur kompetente Ratschläge erteilen, sondern auch seinen Einfluss gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Gerade im Bereich der Mitbestimmung bei der Arbeitszeit, bei der Einstellung und Versetzung ist jetzt der Betriebsrat gefragt.

Dazu bedarf es der Kenntnis der vorliegenden Rechtsprechung zum Teilzeitanspruch nach den gesetzlichen Regelungen des Elternzeit-, des Teilzeit- und Befristungsgesetzes und des Pflegezeitgesetzes. In diesem Seminar werden auch die gesetzlichen Regelungen zur Befristung und die neueste Rechtsprechung erläutert.

Wesentliche Seminarinhalte

  • Regelungen des Pflegezeitgesetzes
  • Regelungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes
  • Teilzeitanspruch nach den unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen
  • Rechte und Pflichten in der Teilzeitbeschäftigung
  • Rückkehr in den Betrieb
  • Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz
  • Einfluss des Betriebrats im Wege der Mitbestimmung

Seminargebühr: 590,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

Termin


26.09.2012 bis­ 28.09.2012
Anmeldeschluss: 10.09.2012
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 485

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