Aufgaben - Zuständigkeiten des Betriebsrats, Gesamtbetriebsrats und Konzernbetriebsrats

Die Abgrenzung der Aufgaben und Zuständigkeiten der unterschiedlichen Interessenvertretungsorgane kann in der Praxis Probleme bereiten. Zur Beurteilung der Frage, wann konkret die gesetzliche Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und des Konzernbetriebsrats gegeben ist, bedarf es der Kenntnis der §§ 50 und 58 BetrVG und der einschlägigen Rechtsprechung. Dazu muss auch das Verhältnis der einzelnen Vertretungsorgane sowie deren Aufgabenbereich zueinander geklärt werden.
Ebenfalls kann es in einzelnen Fällen zur Regelungskonkurrenz zwischen den Organen kommen und eine Rahmenkompetenz für den Gesamtbetriebsrat bzw. Konzernbetriebsrat bestehen.

In diesem Seminar soll anhand der aktuellen Rechtsprechung die Frage geklärt werden, in welchen einzelnen mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten eine originäre, gesetzliche Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und des Konzernbetriebsrats besteht und welche allgemeinen Aufgaben diese Vertretungsorgane haben.

Wesentliche Seminarinhalte

  • Verhältnis von Betriebsrat zu Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat
  • Regelungskonkurrenz der Organe
  • Konkurrierende Kompetenz und Rahmenkompetenz
  • Zuständigkeit für betriebsratslose Betriebe
  • Überbetriebliche Angelegenheiten und fehlende Regelungsmöglichkeiten der Betriebsräte
  • Einzelfälle in der Rechtsprechung
  • Allgemeine Aufgaben und Informationsansprüche des Gesamtbetriebsrats und des Konzernbetriebsrats
  • Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und Konzernbetriebsrats in sozialen Angelegenheiten, bei der personellen und wirtschaftlichen Mitbestimmung
  • Besondere gesetzliche Zuständigkeiten
  • Zuständigkeit kraft Beauftragung
  • Besonderheiten der Zuständigkeit des KBR

Seminargebühr: 290,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

Termin


08.10.2012
Anmeldeschluss: 21.09.2012
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 486

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