Arbeitgeber bemühen sich immer häufiger, bereits beschäftigte Mitarbeiter mit neuen arbeitsvertraglichen Gestaltungen zu konfrontieren. Auch nach Betriebsübergängen wird die Einführung neuer Arbeitsverträge vom Arbeitgeber praktiziert. Die Frage der Einschätzung der Arbeitsverträge stellt sich natürlich auch insbesondere bei Neueinstellungen.
Betriebsräte werden von Arbeitnehmern häufig um ihre Meinung gebeten, ob bestimmte Vertragsgestaltungen akzeptabel sind oder nicht.
Das allgemeine Arbeitsvertragsrecht stützt sich im Wesentlichen auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Das BGB hat mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts im Jahr 2001 eine der weitreichendsten Änderungen seit seiner Einführung erfahren. Dies schlägt sich voll auf das Arbeitsvertragsrecht nieder.
Es ist anerkannt, dass der Arbeitnehmer als Verbraucher angesehen werden und im Arbeitsvertragsrecht eine Kontrolle der allgemeinen Bestimmungen des Arbeitsvertrages durchgeführt werden muss (AGB-Kontrolle). Diese Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen betrifft nicht nur Formulararbeitsverträge, sondern letztlich jede Vertragsklausel. Die AGB-Kontrolle betrifft nur solche Klauseln nicht, die durch den Arbeitnehmer in die Vertragsverhandlungen eingebracht worden sind.
Das vorliegende Seminar hat zum Ziel, sich mit allen Regelungspunkten eines Arbeitsvertrages auseinander zu setzen und im Einzelnen die schon umfängliche Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle darzustellen.
Wesentliche Seminarinhalte
- Die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
- Wonach bestimmt sich der Inhalt des Arbeitsverhältnisses?
- Die so genannten Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis
- So genannte Formulararbeitsverträge
- Kontrolle der Vertragsbestimmungen durch die Rechtsprechung und die einzelnen Urteile der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts zu den verschiedenen Vertragsklauseln
- so genannte überraschende Klauseln
- die Unklarheitenregelung
- Rechtsfolgen bei Verstößen (Verbot der geltungserhaltenden Reduktion)
- die Inhaltskontrolle bei Arbeitsverträgen
- die Klauselverbote
- Besprechung von Klauseln im Einzelnen, wie z. B. Überstundenklauseln, Widerrufsklausel, Rückzahlungsklausel, Verwirkungsklausel, Vertragsstrafenklausel, Ausschlussfristen, Versetzungsklauseln, Bezugnahme auf
Tarifverträge
- Rechtliche Möglichkeiten der Überprüfung von Arbeitsverträgen durch Betriebsräte
- Regelungen des Nachweisgesetzes und Kontrolle durch Betriebsräte
Seminargebühr: 390,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

