Der Betriebsrat ist gefragt …
… wenn Arbeitnehmer im Betrieb Probleme haben. Dabei müssen Betriebsräte die unterschiedlichsten Probleme der Arbeitnehmer beurteilen und Ratschläge erteilen können.
Ungerechte Behandlung durch die Vorgesetzten, Abmahnungen, Versetzungen, Umgruppierungen, die Gestaltung des Einstellungsverfahrens und der Arbeitsverträge, die Vergütung von Mehrarbeit – um nur wenige Bereiche zu nennen.
In all diesen Fällen ist der Betriebsrat Ansprechpartner. Er muss Arbeitnehmern bei den Fragen zur Seite stehen, wie sie sich verhalten sollen.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Betriebsräte das Recht haben, sich in arbeitsrechtlichen Grundfragen (AR I und AR II) schulen zu lassen. Diese Schulungen sind „in jedem
Fall für die Wahrnehmung der Betriebsratsaufgaben erforderlich“.
Deshalb gehören zu dem erforderlichen Grundwissen der Mitglieder des Betriebsrats auch ausreichende Kenntnisse im Arbeitsrecht. Ebenfalls muss der Betriebsrat „die Einhaltung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze“ (§ 80 BetrVG) überwachen.
Dieser Verpflichtung kann der Betriebsrat nur nachkommen, wenn er sich im Gestrüpp der unterschiedlichsten arbeitsrechtlichen Einzelgesetze und mit wesentlichen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts auskennt.
Wesentliche Seminarinhalte
- Was sind die wesentlichen Schutzgesetze und wie werden diese angewandt?
- Was ist das Günstigkeitsprinzip im Arbeitsrecht und wie verhalten sich die unterschiedlichen Rechtsquellen zueinander?
- Der Abschluss des Arbeitsvertrags – das Einstellungsverfahren
- Das Arbeitsverhältnis
- Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
- Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
Seminargebühr: 890,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

