Arbeitsrecht I & II kompakt

Basiswissen für den Betriebsrat

Konflikte mit dem Arbeitgeber, Anfragen von Arbeitnehmern, Streitigkeiten zwischen den Kollegen – mit all diesen Problemen ist jedes Betriebsratsmitglied im Alltag konfrontiert. Ganz wichtig ist es dann, die unterschiedlichen Probleme richtig einordnen zu können und einen kühlen Kopf zu bewahren, um Arbeitnehmer zu beraten und sich gegenüber dem Arbeitgeber kompetent zu verhalten.

Dazu gehört auch das Wissen, ob der Betriebsrat erfolgreich einschreiten kann und welche Möglichkeiten bestehen, Konflikte zu klären. Dazu bedarf es solider Kenntnisse im Arbeitsrecht.

Nur mit dem Basiswissen des Arbeitsrechts ist es möglich, die Probleme richtig einzuschätzen und einzuordnen und die eigenen Handlungsmöglichkeiten zu erkennen.

Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsräte, die in kurzer Zeit einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Basics erhalten möchten. Auch für Ersatzmitglieder, die häufig zur Betriebsratsarbeit herangezogen werden, ist dieses Seminar erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG.

Wesentliche Seminarinhalte

  • Rechtsquellen des Arbeitsrechts und die Schutzgesetze im Einzelnen
  • Einstellungsverfahren
  • Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
  • Besondere Beschäftigungsverhältnisse (Teilzeit und Befristung)
  • Entgeltleistungen bei Krankheit und Urlaub
  • Schadensersatz und Haftung des Arbeitnehmers
  • Grundzüge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Seminargebühr: 890,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

Termin


11.06.2012 bis­ 15.06.2012
Anmeldeschluss: 25.05.2012
Seminarort: Bremen
Seminar-Nr. 472

Anmeldung

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