Der Gesundheitsschutz im Betrieb hat in der Arbeit der Betriebsräte über viele Jahrzehnte eine nur untergeordnete Rolle gespielt. Dies hat sich, jedenfalls nach der Mitbestimmungslage und dem Willen des Gesetzgebers, grundsätzlich geändert.
Die EG-Richtlinie zum Gesundheitsschutz wurde durch das so genannte Arbeitsschutzgesetz im Jahre 1996 umgesetzt. Das hat für Betriebsräte zu umfassenden Mitbestimmungsrechten nach § 87 Abs. 1 Ziff. 7 BetrVG geführt und ist durch die Bildschirmarbeitsverordnung ergänzt und verstärkt worden.
Arbeitgeber und Betriebsräte haben heftig über die Mitbestimmungsmöglichkeiten gestritten. Das Bundesarbeitsgericht hat in zwei Entscheidungen am 08.06.2004 die überragende Bedeutung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats im Bereich des Gesundheitsschutzes hervorgehoben.
Voraussetzung für gute und in der betrieblichen Praxis sinnvolle Regelungen ist dabei auch die so genannte Gefährdungsbeurteilung, der sich dieses Seminar ebenfalls mit besonderem Schwerpunkt widmet.
Hinzu gekommen sind Regelungen über das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) im SGB IX, die auch Gegenstand des Seminars sind.
Leider existieren bis zum heutigen Tage, obwohl der Gesetzgeber dies verpflichtend vorgesehen hat, kaum betriebliche Regelungen zum Gesundheitsschutz oder aber diese Regelungen wurden nicht mitbestimmt.
Das Seminar dient dazu, einen Überblick über die Rechte des Betriebsrats im Bereich des Gesundheitsschutzes zu geben. Es wird anhand von verschiedenen Betriebsvereinbarungen aufgezeigt, wie solche Regelungen zu gestalten sind.
Wesentliche Seminarinhalte
Gesundheitsschutz im Betrieb:
- Das Arbeitsschutzgesetz und seine wesentlichen Regelungsinhalte, insbesondere Gefährdungsbeurteilung
- Die Bildschirmarbeitsverordnung und ihre wesentlichen Regelungsinhalte
- Die Reichweite des Mitbestimmungsrechts gemäß § 87 Abs. 1 Ziff. 7 BetrVG
- Die beiden Leitentscheidungen des BAG vom 08.06.2004
- Der grundlegende Unterschied zwischen Arbeitssicherheit und menschengerechter Gestaltung der Arbeit
- Die ISO-Normen 9241-2 zum präventiven Gesundheitsschutz und menschengerechter Gestaltung der Arbeitsplätze
- Die Notwendigkeit von Organisationsanalysen, insbesondere bezogen auf die psychische Belastung und den Faktor Stress; Stress als wesentliche Krankheitsgefahr
- Darstellung des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach SGB IX und entsprechende Regelungen hierzu
- Konkrete Darstellung einer Betriebsvereinbarung zum Gesundheitsschutz:
- Darstellung und Diskussion der einzelnen möglichen Schritte des Betriebsrats zur Schaffung einer Regelung von der ersten Verhandlungsaufnahme bis zur Einigungsstelle
- Das Betriebsärztesystem, Probleme und Aufgaben
Seminargebühr: 890,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale

