Unsere Seminare wurden von uns so konzipiert, dass sie nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist daher nach ordnungsgemäßer Beschlussfassung des Betriebsrats verpflichtet, sämtliche Kosten unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu übernehmen. Je nach der betrieblichen Situation – insbesondere bei spezielleren Themen – ist die Erforderlichkeit nicht immer gegeben.
Erforderlichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG Bestehen Zweifel, ob die Schulung erforderlich ist?
Genaue Informationen sind per Telefon 0421 / 247 8030 oder e-mail info@rabe-seminare.de erhältlich.

